Ich bin Immobilienerbe – was kommst da auf mich zu? Der Tod eines Angehörigen stellt Hinterbliebene nicht selten vor großen Herausforderungen. Neben der Trauerbewältigung und der Organisation der Beisetzung muss auch darüber nachgedacht werden, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Um einen möglichst reibungslosen Prozess zu ermöglichen, sollten folgende Punkte in jedem Fall beachtet werden.
1. Ermittlung des Nachlasses
- Klärung der bestehende Verbindlichkeiten.
- Überprüfung des Grundbucheintrages.
- Mit Banken und Versicherungen in Verbindung setzen.
- Durchsuchen von Bankunterlagen, Kontoauszügen und Versicherungsunterlagen.
- Informieren Sie relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger über den Todesfall
2. Wer erbt das Vermögen?
- Existiert ein notarielles Testament?
- Ist der Aufbewahrungsort des Testaments bekannt?
- Sollte Ihnen der Aufbewahrungsort des Testaments nicht bekannt sein, stellen Sie eine Anfrage beim Nachlassgericht.
- Reichen Sie das Testament beim Nachlassgericht ein, wenn Sie in dessen Besitz sind.
3. Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist? Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge?
- Sollte kein Testament vorhanden sein, wird das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt.
- Die Vererbung ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
- Die größten Anteile erhalten Ehepartner und Kinder, denn sie gelten als Verwandte ersten Grades.
4. Was Sie als Immobilienerbe beachten sollten, bevor Sie eine Entscheidung treffen
- Ab Bekanntgabe haben Sie sechs Wochen Zeit, sich für oder gegen die Immobilie zu entscheiden.
- Finden Sie heraus, wie werthaltig die Immobilie, die Sie erben, überhaupt ist.
- Können Sie sie auch für eventuell vorhandene Schulden und andere Verbindlichkeiten aufkommen?
- Wie hoch ist die Steuer für das geerbte Haus?
- Ist das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen?
- Welche Fragestellungen müssen Sie zusammen mit der Erbengemeinschaft klären, wenn Sie nicht der Alleinerbe sind?
5. Dies müssen Sie bei der Annahme des Immobilienerbes erledigen
- Weisen Sie Ihre Rechtsnachfolge mithilfe des Erbscheins beim Grundbuchamt nach.
- Beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht.
- Lassen Sie den Grundbucheintag ändern, denn erst dann gelten Sie als rechtmäßiger Eigentümer.
- Wenn Sie die Änderung des Grundbucheintrags innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers ermöglichen, sparen Sie sich die Grundbuchgebühren.
Sie haben eine Immobilie geerbt und sind noch unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns jederzeit gern! Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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