Kommt es zu einer Scheidung, ist das meist eine emotionale Achterbahnfahrt. Wenn dann noch eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, wird es erst recht herausfordernd. Was soll mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung geschehen? Bleibt einer von beiden drin wohnen oder soll doch lieber alles verkauft werden, damit beide mit ihrer gemeinsamen Zeit abschließen können? Welche Probleme mit einer Scheidungsimmobilie auftreten können, zeigt unsere Checkliste.
In der Regel gibt es vier Möglichkeiten, mit dem gemeinsamen Besitz umzugehen. Entweder die Immobilie wird verkauft oder beide Ex-Partner behalten sie gemeinsam und vermieten sie. Eine weitere Möglichkeit: einer von beiden erwirbt die Immobilie, das heißt, der eine muss den anderen auszahlen.
Idee Nr. 4: diejenige Person, die in der Immobilie bleibt, zahlt Miete an den anderen. Für die Erben interessant ist eine weitere Möglichkeit: der Immobilienbesitz wird als Schenkung oder Vorerbe auf die Kinder übertragen. Jede Möglichkeit hat ihre Tücken.
1. Verkauf
- Lohnt sich besonders, wenn Schulden getilgt werden müssen, die durch die Finanzierung aufgekommen sind
- Nachteil: wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, wird von der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt
- Gut zu wissen: wurde vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie gewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen
- Achtung: eine Teilungsversteigerung droht, wenn man sich nicht auf den Verkauf einigen kann – das wirkt sich meist nicht gut auf den Verkaufserlös aus
2. Vermietung
- Sinnvoll, wenn die Immobilie im Familienbesitz bleiben soll
- Nachteil: man muss sich als Vermieter weiterhin um alles kümmern und die Immobilie verwalten
- Gut zu wissen: Vermietung funktioniert nur, wenn sich die Ex-Partner einig sind und die Verantwortung gut aufteilen können
- Sollte sein: der Immobilienkredit kann durch die Mieteinnahmen getilgt werden
3. Einer der Ex-Partner übernimmt
- Derjenige, der bleibt, hat nun nicht nur alle Räume für sich, sondern auch alle Kosten
- Das beinhaltet nicht nur Wohn- und Instandhaltungskosten, sondern auch alle laufenden Kredite
- Achtung: es besteht dabei immer die Gefahr der finanziellen Überlastung. Überlegen Sie sich gut, ob Sie sich das leisten können
4. Weiternutzung und Miete zahlen
- Bleibt die Immobilie im gemeinsamen Besitz und einer der ehemaligen Liebenden bleibt darin wohnen, zahlt er Miete an den anderen, die zum Beispiel auch mit Unterhaltszahlungen verrechnet werden können
- Nachteil: für laufende Kredite haften weiterhin beide
- Das heißt: wird einer von beiden zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
- Achtung: kommt es dazu, dass der Kredit nicht abbezahlt werden kann, droht die Zwangsversteigerung
Sie stehen vor einer Scheidung und sind sich unsicher, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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