Seit dem 01. Juni 2023 unterstützt die Regierung Familien um an Wohneigentum zu kommen, denn Häuser sollen für alle erschwinglich sein. Erhalten Sie hier einen Überblick über das neue Programm 300, welches über die KfW-Förderbank läuft.
Die Fördersumme fällt je nach Anzahl der Kinder unterschiedlich hoch aus. Ca. 350 Millionen Euro möchte die Regierung für das neue KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ (WEF) aufbringen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Einen zinsgünstigeren Kredit (maximal 240.000 Euro) bekommen Familien mit Kindern, wenn:
- die Immobilie selbst bewohnt wird
- erstmalig Wohneigentum erworben wird
- wenn ein Kind unter 18 Jahre alt ist
- wenn dasKfW-Zuschussprogramm 424 (Baukindergeld) nicht in Anspruch genommen wurde
- der Beantragende eine Privatperson ist
- ein klimafreundliches Wohngebäude gebaut wird
- ein klimafreundliches Wohngebäude gekauft wird (Bauabnahme darf nur maximal 12 Monate her sein)
- wenn das Jahreseinkommen maximal 60.000 Euro beträgt (Familie mit einem Kind)
Leben mehrere Kinder im Haushalt, erhöht sich das maximale Jahreseinkommen je Kind um 10.000 Euro.
Welche Immobilien ist förderfähig?
Um förderfähig zu sein, muss ein Haus verschiedene Anforderungen erfüllen. Entweder entspricht die Immobilie den Vorgaben eines Effizienzhauses 40 und ist dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ würdig oder man erhält für das Haus noch zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat. Dieses Dokument können sich Antragssteller bei einer akkreditierten Stelle für Zertifizierungen ausstellen lassen.
Kann das KfW-Programm 300 mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Das WEF-Programm kann nur mit einer Förderung kombiniert werden. Das ist das KfW-Wohneigentumsprogramm (124), mit dem eine maximale Summe von 100.000 Euro beantragt werden kann. Allerdings müssen Familien auf die Gesamtsumme der Förderung achten. Die Summe darf die Kosten, die gefördert werden können, nicht übersteigen.
Wann sollte die Förderung beantragt werden?
Die neue Förderung kann parallel beantragt werden, während Familien sich eine den Kriterien entsprechende Immobilie kaufen. Auch wenn vorher noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben wurde, ist dies möglich. Ausnahmen bestätigen hier wie immer die Regel. Familien können auch bis maximal zum Baubeginn warten. In diesem Fall muss vor Vertragsabschluss ein Beratungsgespräch erfolgt sein. Diese Beratung muss dokumentiert werden.
Haben Sie weitere Fragen zur neuen Eigenheimförderung oder wollen Sie eine Immobilie erwerben? Dann kontaktieren Sie uns. Wir begleiten Sie vom Förderantrag bis zur Übergabe.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
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