Mit dem Tod eines Verwandten stellen sich viele Fragen: Nehme ich das Erbe an? Hat mir mein Angehöriger mehr als nur Schulden hinterlassen? Was gehört alles zum Erbe? Letztere Frage kann mit einem Nachlassverzeichnis beantwortet werden. Zugleich erleichtert das Verzeichnis die Entscheidung, ob man das Erbe ausschlägt oder nicht. Was ist bei der Erstellung des Verzeichnisses wichtig?
Besonders, wenn der Nachlass größer ausfällt und mehr als eine Person erbberechtigt ist, macht es Sinn ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Umso umfangreicher das Erbe, desto früher sollte damit begonnen werden. Unter Umständen muss das Nachlassverzeichnis auch notariell beglaubigt sein.
Wann ist ein Nachlassverzeichnis notwendig?
Nicht immer wird ein Nachlassverzeichnis gebraucht. Hat der Erblasser allerdings einen Testamentsvollstrecker beauftragt den letzten Willen umzusetzen, ist eine Übersicht über den Nachlass unerlässlich. Der Vollstrecker überreicht das erstellte Verzeichnis an die Erbberechtigten. Fällt Erbschaftsteuer an, muss auch in diesem Fall ein Nachlassverzeichnis in Auftrag gegeben werden. Sonst wird das Finanzamt eine Erstellung einfordern. Gläubiger, aber auch Erben, denen ein Pflichtteil zusteht, können ebenfalls ein Nachlassverzeichnis verlangen, wenn der Erblasser Schulden hinterlassen hat.
Wann muss das Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?
Erben mit Pflichtteil können nach § 2314 ein notariell beglaubigtes Nachlassverzeichnis verlangen. Muss das Nachlassverzeichnis erst erstellt werden, kann auch der Notar damit beauftragt werden. Dieser setzt sich dann mit Banken und anderen Finanzinstituten sowie den Versicherungen auseinander. Die Kosten sind abhängig vom Wert des Nachlasses und werden von den Erben getragen.
Was steht im Nachlassverzeichnis?
Im Nachlassverzeichnis werden alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte aufgeführt, auch die Schulden des Erblassers. Zählen auch Immobilien zum Nachlass, müssen dazu alle Angaben verzeichnet werden. Komplexer wird es bei vermieteten Immobilien. Hier kommen alle Mieter samt Mietverträgen dazu. Wurden die Unterlagen zu den Mietwohnungen nicht ordentlich geführt und sind unvollständig, kann es für die Erben in der Regel mühsam sein, alle Angaben selbst zusammen zu tragen.
Wer sich nicht sicher ist, welche Punkte bei einem Immobilienerbe in das Nachlassverzeichnis gehören, findet bei einem regionalen Immobilienmakler gute Unterstützung. Erbberechtigte wie auch der Erblasser selbst können sich von ihm beraten lassen. Zudem kennen Makler in der Regel die Notare in der Region. Auch der mögliche Umgang mit der Erbimmobilie kann zusammen mit dem Immobilienprofi besprochen werden.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Erbimmobilie und möchten wissen, welche Optionen Sie haben? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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