Ein Übergabeprotokoll ist unverzichtbar, um die Verantwortlichkeiten für die Behebung eventueller Mängel zu dokumentieren und wenn nötig, später nachweisen zu können. Hierzu zählen zum Beispiel Schäden am Gebäude, technische Mängel an elektrischen Systemen oder Unstimmigkeiten bei den Unterlagen – Was gibt es zu beachten?
Kurz gesagt schützt ein Übergabeprotokoll sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferpartei vor potenziellen Problemen, denn das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Immobilie bei Übergabe und kann später als Nachweis dienen, falls es zu Streitigkeiten kommt. Auch vergessene oder übersehene Gegenstände oder Schäden können identifiziert und aufgehoben werden bevor es gegebenenfalls zu spät ist.
Erstellung des Übergabeprotokolls
Auch wenn es gesetzlich nicht festgelegt ist, ist es ratsam, das Übergabeprotokoll von einem Immobilienprofi erstellen zu lassen. Der Immobilienmakler weiß nicht nur, was alles drinstehen muss, sondern auch, worauf bei der Immobilienübergabe zu achten ist. Oft werden Details oder Mängel übersehen und vergessen. Es ist besonders wichtig, sich Besonderheiten der Immobilie, wie beispielsweise beim Stromkasten, den Wasseranschlüssen oder sich den Verlauf von Kabeln erklären zu lassen.
Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass mehrfache Ausfertigungen des Übergabeprotokolls erstellt werden – eine für Sie, eine für den Verkäufer und jeweils eine für Versorgungsunternehmen wie Gas-, Strom- und Wasseranbieter. Ganz wichtig sind am Ende die Unterschriften aller Beteiligten, vor allem auch von Zeugen.
Inhalt des Übergabeprotokolls
Die genaue Anzahl der Schlüssel sollte dokumentiert werden. Lassen Sie sich alle Schlüssel geben. Vergessen Sie dabei nicht Schlüssel für Geräteschuppen, Garage oder sonstige Nebengebäude. Werden Schlüssel nachträglich übergeben, sollte das ebenfalls im Protokoll festgehalten werden. Notieren Sie dazu Mängel pro Raum, nicht vorhandene Feuermelder, Zählerstände und ob der Verkäufer die Ver- und Entsorgungsunternehmen wie die Müllabfuhr, den TV-Kabelanschluss et cetera noch bezahlt und bis wann.
Übergeben werden sollten: Baupläne, Grundrisse und statische Berechnungen, Energieausweis, Versicherungsscheine, Grundsteuerbescheide, alte Grundbuchakten, Untersuchungsunterlagen, zum Beispiel für Schornstein, Heizung, Abwasseranlage, und Rechnungen von allen kürzlich getätigten Renovierungsarbeiten sowie von neu gekauften Einbauten wie Heizkörper, Fenster, Küchengeräte und darüber hinaus Garantiescheine, Bedienungsanleitungen und so weiter.
Unterstützung vom Profi
Ein lokaler Qualitätsmakler weiß nicht nur, worauf bei der Immobilienübergabe und beim Protokoll zu achten ist. Er ist auch ein neutraler Dritter, der objektiv den Ist-Zustand der Immobilie dokumentiert, um eventuelle Streitigkeiten nach dem Immobilienübergang zu vermeiden.
Suchen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche oder sind unsicher, worauf Sie beim Immobilienkauf achten müssen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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