Welche Rechte und Pflichten haben Immobilienbesitzer?

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Eine eigene Immobilie mit Garten ist doch was Schönes! Die Sonne scheint, der Hund und die Kinder rennen im Garten umher und man selbst liegt entspannt auf der Gartenliege. Eigentum bedeutet für viele Freiheiten und Entfaltungsmöglichkeiten. Es kommen allerdings auch Pflichten und Auflagen auf einen zu. 

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Duldungspflicht

 

Bei der Wahl des Energieunternehmens hat man als Eigentümer freie Wahl. Folgende Einwirkungen auf das eigene Grundstück müssen aber geduldet werden: Als Hausbesitzer ist man an die städtische Wasserversorgung angeschlossen. Der Müll wird von der örtlichen Müllabfuhr abgeholt. Das gilt auch für Energieversorger, die die Leitungen für die Anbindung an das Versorgungsnetzwerk verlegen müssen.

 

Räum- und Streupflicht

 

Der Boden gefriert und der erste Schnee fällt. Dann ist es wieder Zeit, die Wege auf und vor dem Grundstück zu streuen und zu räumen. Dies ist auch der Fall, wenn es sich vor dem Gartenzaun um einen öffentlichen Gehweg handelt. Im Schadensfall Dritter haftet sonst der Eigentümer.

 

Nutzungspflicht

 

Möchte ein Eigentümer seine Immobilie auch gewerblich nutzen, geht das nur, wenn das baurechtlich bewilligt ist. Wurde die Immobilie nur für Wohnzwecke genehmigt, darf dort kein Gewerbe eingerichtet werden.

 

Verkehrssicherungspflicht

 

Diese Pflicht ist ähnlich wie die Räum- und Streupflicht zum Schutz Dritter gedacht. Aber auch um eigene Schadensfälle, verursacht durch Nachlässigkeit, zu verhindern. Konkret bedeutet das, dass morsche Dachziegel, die von oben herunter fallen könnten, beseitigt werden müssen. Mängel am und um das Haus, auch das Spielgerät auf dem Grundstück, dürfen keine Gefahr darstellen. Kommt es doch zum Schadensfall, haftet der Eigentümer. Daher sollten solche Gefahrenquellen regelmäßig überprüft werden.

 

Energetische Sanierungsmaßnahmen umsetzen

 

Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Eigentümer Maßnahmen zur energetischen Sanierung umsetzen. Diese verpflichtenden baulichen Anpassungen kann man im Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachlesen.

 

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf und -verkauf oder zu anderen Anliegen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

 

Foto: © zaschnaus/desposithotos.com

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