Wenn sich Ehepartner trennen und für die gemeinsame Immobilie eine Lösung gefunden werden muss, stehen viele Fragen im Raum, die es zu klären gilt. Soll die Immobilie verkauft werden? Möchte einer der Eheleute weiterhin in der Immobilie wohnen?
Eine Scheidung ist für beide Parteien ein großer Schritt und die gemeinsame Immobilie birgt häufig Konfliktpotenzial. Sie ist aber auch eine Chance. Damit der Neuanfang für beide Eheleute reibungslos verläuft, unterstützen wir Sie bei der Veräußerung Ihrer Scheidungsimmobilie und sorgen für einen konfliktfreien Verkauf. Für einen Überblick über die Thematik haben wir für Sie die drei wichtigsten Fragen hinsichtlich einer Scheidungsimmobilie zusammengestellt.
Die Vermietung einer Scheidungsimmobilie kann eine gute Lösung sein, wenn sich beide Parteien über die Rechte und Pflichten der Vermietung im Klaren sind. Bei einer Vermietung erhalten beide Ehepartner eine monatliche Summe, die sich aus den Mieteinnahmen, abzüglich der eventuell anfallenden Darlehensrate und der Versteuerung der Mieteinnahmen, zusammensetzt. Zu allen steuerrechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater, da wir nicht steuerrechtlich beratend tätig sind. Dieser Betrag kann als Altersvorsorge infrage kommen; Sie sind jedoch als Eigentümer auch dazu angehalten, sich dem Verwaltungsaufwand zu stellen und bezüglich der Immobilie konsente Entscheidungen zu treffen.
Der Verkauf einer Scheidungsimmobilie ist empfehlenswert, wenn sich beide Parteien einen klaren Schnitt zu fairen Konditionen wünschen, da die gemeinsame Immobilie für einen allein zu groß ist oder die finanziellen Mittel übersteigt. Bei einem Immobilienverkauf werden bestehende Kredite abgelöst und die Bank erhält häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung, deren Höhe entsprechend der gegebenen Umstände schwankt.
Dabei gilt es ebenfalls zu klären, ob Sie beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind oder einer der Eheleute die Immobilie mit in die Ehe gebracht hat. Sollte die Immobilie beiden Ehepartnern gehören, so erhalten beide Parteien nach dem Verkauf die Hälfte des Verkaufserlöses, abzüglich der gegebenen Verbindlichkeiten und sonstiger, anfallender Kosten. Ähnlich verhält es sich auch, wenn die Immobilie von einem Ehepartner während der Ehe erworben wurde. Auch hier geht der Verkaufserlös als Vermögenszugewinn zu gleichen Teilen an beide Parteien.
Anders sieht der Gesetzgeber es vor, wenn die Immobilie schon vor der Ehe das Eigentum von nur einem Ehepartner war. Grundsätzlich bleibt er auch nach der Scheidung der alleinige Eigentümer. Hat sich der Wert der Immobilie über die Jahre allerdings gesteigert, so muss dem geschiedene Ehepartner ein Zugewinnausgleich ausgezahlt werden.
Um die Verhältnisse zu klären, sollten Sie sich daher professionelle Unterstützung und Beratung holen.
Wann haben Sie die Immobilie erworben bzw. erbaut? Wenn der Erwerb der Immobilie weniger als zehn Jahre zurückliegt, müssen Sie einen möglichen Gewinn aus dem Verkauf versteuern. Das heißt umgekehrt, die Steuer fällt nicht an, wenn zwischen der Anschaffung der Immobilie und der Veräußerung zehn oder mehr Jahre liegen. Sollten Sie die Immobilie in den letzten drei Jahren selbst bewohnt haben, ist ebenfalls keine Kapitalertragssteuer zu bezahlen.
Beispiel: Wenn Sie die Immobilie z.B. 2013 erworben haben und 2018 wieder veräußern, nachdem Sie diese mindestens die letzten 3 Jahre selbst bewohnt haben, fällt keine Kapitalertragssteuer an.
Haben Sie dagegen die Immobilie z.B. 2013 erworben und durchgehend vermietet, veräußern diese dann im Jahr 2018, so müssen Sie mit der Zahlung von Kapitalertragssteuer rechnen.
Behalten Sie also eine mögliche Kapitalertragsteuer im Hinterkopf, wenn Sie überlegen, wie Sie mit der gemeinsamen Immobilie umgehen möchten.
Sich während der Trennungsphase auf essenzielle Dinge wie die Immobilienbewertung, die Käufersuche, den Verkaufsprozess und die Besichtigung zu konzentrieren, kann sich für beide Ehepartner schwierig gestalten. Hinzu kommt die Gefahr, den Verkauf der Immobilie unter Zeitdruck zu überstürzen und so einen zu geringen Verkaufspreis zu erzielen. Dank unserer fast 20-jährigen Erfahrung im Immobiliensektor verstehen wir uns bei BBI Immobilien als Ihr zuverlässiger und vertrauensvoller Partner in Hamburg und dem Hamburger Umland darauf, Sie bei der Veräußerung Ihrer Scheidungsimmobilie kompetent zu beraten und den gesamten Verkaufsprozess transparent zu gestalten und für Sie zu übernehmen.
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Als langjähriger und mehrfach ausgezeichneter Qualitätsmakler bieten wir Ihnen einen echten Mehrwert, der sich für Sie im Verkaufsergebnis bezahlt macht.
Ihr Team von BBI Immobilien aus Quickborn
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