Auch nachdem der Kauf einer Immobilie besiegelt wurde und der abschließende Notartermin stattgefunden hat, ist der Kaufprozess noch nicht abgeschlossen. Denn bis die Kaufpreiszahlung tatsächlich erfolgt ist und die Schlüsselübergabe den Prozess finalisiert, müssen sowohl Verkäufer als auch Käufer einiges an Geduld mitbringen.
Es ist geschafft, die Immobilie ist endlich verkauft, aber das Geld auf dem Konto lässt noch auf sich warten. Manche Verkäufer neigen dazu, das Geld zu schnell für etwas anderes einzuplanen. Doch bis die Summe da ist, vergeht in vielen Fällen noch einiges an Zeit. Warum ist das so?
Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt gemäß der festgelegten Kaufpreisfälligkeit, die vom Notar bestimmt wird. Dafür müssen zunächst verschiedene Punkte und Ereignisse abgeschlossen sein. Unser Überblick gibt Aufschluss darüber, welche Schritte dafür erforderlich sind.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kaufpreisfälligkeit gegeben sein?
Erster Schritt: Die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist ein administrativer Akt, der von den Kapazitäten und der Bearbeitungsgeschwindigkeit des jeweiligen Grundbuchamts abhängt. Insbesondere in urbanen Gebieten sollten Sie für diesen Schritt mehrere Wochen einplanen. Mit etwas Glück kann es schneller gehen.
Als nächstes folgt die Löschung einer möglicherweise bestehenden Grundschuld. Wichtig zu wissen ist, dass die Grundschuld üblicherweise auch dann im Grundbuch eingetragen ist, wenn der Vorbesitzer die Immobilie bereits vollständig abbezahlt hat.
Besteht ein Vorkaufsrecht, das möglicherweise noch ausgeübt werden kann? Dies ist in einigen Städten und Gemeinden der Fall. Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bedeutet dies eine Phase des Abwartens. Es muss geklärt werden, ob die Kommune von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wird oder darauf verzichtet.
Berücksichtigung der Verwaltung
Wird eine Eigentumswohnung verkauft, ist es wichtig, auch an die Verwaltung zu denken, da hier möglicherweise die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist. Zudem sollten Sie als Verkäufer hierfür ausreichend Zeit einplanen, denn es ist nicht ungewöhnlich, dass die Hausverwaltung mit Personalmangel zu kämpfen hat oder einfach überlastet ist.
Sobald alle erforderlichen Schritte abgeschlossen sind und sämtliche Unterlagen bereit sind, wird der Notar sicherstellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind. Danach steht der lang ersehnten Kaufpreiszahlung nichts mehr im Weg. Dabei trifft die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ein, unabhängig davon, ob der Betrag auf das Konto des Verkäufers oder auf ein Notaranderkonto überwiesen wird.
Kann man den Weg vom Notartermin zur Kaufpreiszahlung abkürzen?
Damit der Prozess möglichst reibungslos ablaufen kann, ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Hilfreich ist es in jedem Fall, sich an einen erfahrenen Immobilienmakler vor Ort zu wenden, denn dieser kann bereits während der Vermarktungsphase dafür sorgen, dass alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dadurch wird der Eigentumsübergang effizient gestaltet und lange Wartezeiten vermieden.
Haben Sie Fragen zum Erwerb einer Immobilie oder zu anderen Immobilienangelegenheiten? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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