Welche Unterlagen benötigt man für den Verkauf einer Erbimmobilie

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Zwischen 2015 und 2024 gab es in Deutschland 4,34 Millionen Erbimmobilien. Werden diese verkauft, ist einiges an Organisation notwendig. Für die Vermarktung muss die Erbimmobilie ausgeräumt und für den Verkauf gegebenenfalls hergerichtet werden. Dazu müssen alle für eine Veräußerung notwendigen Unterlagen zusammengestellt oder vielleicht sogar noch besorgt werden. Mit unserem Unterlagencheck können Sie herausfinden, welche genau das sind. 

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Der Erbschein ist das Wichtigste

Erst mit diesem Dokument in der Mappe können Sie mit den Planungen für den Verkauf starten. Beantragt wird er beim Nachlassgericht (gehört zum örtlichen Amtsgericht). Dafür benötigen Sie üblicherweise Ihren Personalausweis, wenn vorhanden das Testament und die Sterbeurkunde des Erblassers in beglaubigter Kopie.

Unterlagen der Erbimmobilie

  1. Der Grundriss: Schon der Grundriss kann eine Herausforderung sein, wenn er nicht auffindbar ist oder erst erstellt werden muss. Aber spätestens für das Exposé sollte er vorliegen.
  2. Der Energieausweis: Für das Exposé benötigen Sie auch den Energieausweis, der für alle Gebäude verpflichtend ist. Wenn noch keiner oder ein veralteter für die Erbimmobilie vorliegt, lassen Sie sich von einem Energieberater einen erstellen. Danach ist der Ausweis zehn Jahre lang gültig.
  3. Der Grundbuchauszug: Ebenso wichtig ist der Grundbuchauszug. Den beantragen Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts. Bevor Sie losgehen, informieren Sie sich digital, denn in vielen Städten kann man das mittlerweile online erledigen
  4. Die Flurkarte: Für die Flurkarte wenden Sie sich an das zuständige Liegenschaftskatasteramt. Sie zeigt an, in welcher Umgebung Ihre Erbimmobilie liegt. Der Antrag kann sowohl telefonisch als auch persönlich und schriftlich erfolgen. Natürlich auch per E-Mail.
  5. Die Wohngebäudeversicherung: Besonders wichtig für den zukünftigen Käufer ist die Wohngebäudeversicherung, für die Sie einen Nachweis im Ordner haben sollten. Es könnte ja sein, dass noch vor dem Notartermin Schäden an der Erbimmobilie entstehen, die dann nicht ersetzt werden. Etwa, wenn es zu einer Überschwemmung kommt oder ein Blitz einschlägt. Ohne Nachweis der Wohngebäudeversicherung lehnt die Bank des Kaufinteressenten einen Kredit aller Wahrscheinlichkeit nach ab.

Keine Zeit? Fragen Sie den Profi!

Falls Sie nach dieser Auflistung denken, dass Sie gar keine Zeit haben, diese Unterlagen zu besorgen, brauchen Sie nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Ein Makler kann Ihnen nicht nur helfen, sich einen Überblick über alle benötigten Unterlagen zu verschaffen und sie zu besorgen, er übernimmt im Anschluss auch die Vermarktung und alle Verkaufsprozesse für Sie.

Sie brauchen professionelle Hilfe beim Verkauf Ihrer Erbmmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

 

Foto: © neomia/Depositphotos.com

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