Der Verkauf war praktisch abgeschlossen, der Notartermin stand bereits fest – und plötzlich springt der Käufer ab. Für Eigentümer ist das ein unerwarteter Rückschlag, der viele Fragen aufwirft. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie jetzt haben und wie Sie den Verkaufsprozess erfolgreich neu aufsetzen.
Ein geplatzter Verkauf kommt in den seltensten Fällen völlig überraschend. Häufig steckt eine unsichere Finanzierung dahinter. Selbst mit Finanzierungsbestätigung kann es passieren, dass Banken kurz vor dem Notartermin zusätzliche Unterlagen verlangen oder ihre Zusage zurückziehen. Steigende Zinsen, strengere Bonitätsprüfungen oder fehlende Dokumente führen dann dazu, dass dem Käufer die notwendigen Mittel nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Was gilt nach dem Rücktritt?
Springt der Käufer vor der notariellen Beurkundung ab, ist die Rechtslage eindeutig: Ohne unterschriebenen Kaufvertrag besteht in der Regel keine Kaufverpflichtung. Dennoch können im Einzelfall Ansprüche entstehen – etwa dann, wenn eine verbindliche Reservierungsvereinbarung getroffen wurde oder dem Verkäufer nachweislich Kosten entstanden sind.
Reservierungsgebühren sind allerdings nur wirksam, wenn sie rechtlich sauber vereinbart wurden. Wurde eine solche Vereinbarung notariell beurkundet oder klar geregelt, kann unter Umständen eine Entschädigung verlangt werden. Auch Kosten für Notarentwürfe oder Gutachten lassen sich in bestimmten Fällen geltend machen – vorausgesetzt, es gibt entsprechende Vereinbarungen.
Jetzt richtig handeln: Mit Strategie zurück in den Verkauf
Nach dem ersten Schreck ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und strukturiert vorzugehen. Wurden andere Interessenten vorschnell abgesagt, lohnt es sich, diese erneut anzusprechen. Oft besteht weiterhin Interesse – auch wenn manche versuchen könnten, den Preis nachzuverhandeln, weil sie die Situation des Verkäufers einschätzen.
Gleichzeitig gilt es, den Neustart der Vermarktung klug zu steuern. Wird eine Immobilie erneut in den Portalen sichtbar, kann schnell der Eindruck entstehen, es gäbe Probleme. Im schlimmsten Fall wird sie als „Ladenhüter“ wahrgenommen.
Ein gescheiterter Verkauf bedeutet jedoch keineswegs das Aus. Häufig lässt sich mit einer gezielten Anpassung der Strategie zeitnah ein neuer Käufer finden. Entscheidend ist eine ehrliche Analyse: Ist der Angebotspreis marktgerecht? Überzeugen Exposé, Bilder und Online-Auftritt? Welche Rückmeldungen gab es von Interessenten?
Wer jetzt strukturiert vorgeht und auf professionelle Unterstützung setzt, vermeidet Spekulationen und bringt den Verkaufsprozess wieder auf Kurs – oft schneller als gedacht.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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