Wie kann ich meine Immobilie auf meine Kinder übertragen?

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Dieser Beitrag wurde am 25. Januar 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Sie wollen, den Streit um die Immobilie vermeiden und Sie an Ihre Kinder übertragen? Das sollten Sie beachten.

Die gemeinsame Immobilie kann auch an gemeinsame Kinder übertragen werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn beide möchten, dass das Wohneigentum „in der Familie“ bleibt. Ratsam ist dieses Vorgehen, wenn es nur ein Kind gibt. Sind mehrere Kinder da, kann leicht Streit über die Verwendung der Immobilie entstehen: Anstatt dass sich die Ehepartner über die weitere Nutzung der Immobilie streiten, wird das Problem quasi an die Folgegeneration weitergereicht. Eine Übertragung an den Nachwuchs ist ohne Weiteres möglich, wenn das Kind bereits erwachsen ist, Geld verdient und die Wohnung oder das Haus selbst nutzen und für die Unterhaltung, wie für die Abgaben für Müllabfuhr, Grundsteuer etc., finanziell aufkommen kann.

Ist das bedachte Kind noch minderjährig, muss außerdem das Vormundschaftsgericht der Übertragung zustimmen.

Zu beachten gilt, dass während der Scheidungsphase kein Partner über den Kopf des anderen hinweg Eigentumsanteile der gemeinsamen Immobilie verkaufen oder verschenken darf. Denn die Immobilie ist in der Zugewinngemeinschaft ein wesentlicher Baustein, über dessen Verbleib beide gemeinsam zu entscheiden haben.

Zudem sind auch die steuerrechtlichen Fragen bei einer Schenkung zu beachten. Eltern können eine Immobilie mit einem Wert bis zu 400.000 an ihre Kinder verschenken. Geschenke mit einem höheren Wert müssen versteuert werden, sofern die Immobilie nicht vom Kind selbst genutzt wird.

Sie haben noch eine Frage zur Schenkung von Immobilien? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

Foto: sqback

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