Zahl des Monats Januar: 35 m²

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Dieser Beitrag wurde am 19. Januar 2023 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Die Wohnungsnot in deutschen Städten wird immer größer. Aktuell steigt wieder der Druck auf den Mietmarkt, weil wegen der Zinssteigerungen viele den Traum von der eigenen Immobilie aufgeben. Florian Fischer-Almannai, Architekt und Professor für Wohnbau in Aachen, schlägt deshalb ein Wohnflächenlimit von 35 Quadratmetern vor.

Es gibt mehrere Gründe für die Wohnraumknappheit in den Ballungszentren. Einer davon ist, dass seit 1950 immer mehr Wohnraum pro Kopf verbraucht wird. Gleichzeitig ist die vorhandene Wohnfläche in den letzten Jahrzehnten weniger gewachsen als der Verbrauch. Aktuell liegt der durchschnittliche Verbrauch von Wohnraum bei 47 Quadratmetern pro Kopf.

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Fischer-Almannai erklärte im Gespräch mit Deutschlandfunk Kultur, dass das Problem des Wohnungsmangels nicht allein mit „Bauen, was geht“ gelöst werden kann. Der vorhandene Wohnraum muss laut Fischer-Almannai solidarisch und besser genutzt werden.

Er sagt: „Die Wohnfläche, die wir brauchen, haben wir, aber nicht die entsprechenden Wohnungen. Das ist das Thema, das ich als den großen Hebel sehe, der auch umsetzbar ist.“ Sein Vorschlag des Wohnraumlimits von 35 Quadratmetern pro Kopf entspräche den Wohnverhältnissen der 1990er Jahre.

Umgebaut werden könnte beispielsweise, wenn Kinder ausziehen und nur die Eltern in der Immobilie zurückbleiben, die den Platz nicht mehr benötigen. Die überschüssige Wohnfläche könnte „abgezweigt“ werden, damit andere ihn bewohnen können.

Das hat drei Vorteile: Erstens ist es effizienter, weil ressourcenschonender. Zweitens sei es laut Fischer-Almannai ein „mega Konjunkturprogramm“. Und drittens bleiben ältere Menschen nicht allein in großem Wohnraum zurück, sondern würden wieder in Gemeinschaften leben.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

 

Foto: © Humusak/Pixabay.com

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