Zahl des Monats Mai: 5,5 Kriterien

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Dieser Beitrag wurde am 12. Mai 2022 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Laut des Forschungsinstituts empirica gibt es elf Kriterien, an denen sich erkennen lässt, wie barrierefrei eine Immobilie ist. Deutsche Seniorenhaushalte erfüllen durchschnittlich nur die Hälfte dieser Kriterien. Besonders einkommensschwache oder Seniorenhaushalte in Städten sind mit einer höheren Wahrscheinlichkeit nicht barrierefrei.

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Egal ob Treppen, Bad oder Schwellen am Boden, egal ob Eingangsbereich oder Zimmer – die Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllen viele Eigenheime nicht. Das ergab eine Studie des Forschungsinstituts empirica im Auftrag der Deutschen Teilkauf. Von den elf Kriterien zur Beurteilung von Barrierefreiheit beziehen sich acht auf die Wohnung selbst und drei auf das Gebäude.

Die Wohnung: Die Wohnungstüren sind in 70 Prozent der Haushalte breit genug, um als barrierefrei zu gelten. Ein ausreichend breiter Flur ist in 65 Prozent der Haushalte gegeben. 63 Prozent verfügen über genügend Bewegungsraum in der Küche. Raumtüren sind in 59 Prozent der Fälle breit genug. Ausreichend Bewegungsraum im Bad hat mit 50 Prozent nur die Hälfte der Seniorenhaushalte. Stufenlose Räume sind nur bei 33 Prozent vorhanden. Frei von anderen Bodenunebenheiten sind nur 18 Prozent. Und nur bei 16 Prozent der Seniorenhaushalte sind die Duschen ebenerdig.

Das Gebäude: Mit 74 Prozent hat fast ein Viertel der Haushalte Haustüren, die breit genug sind. Bei zwei Dritteln – 66 Prozent – sind die Flure breit genug. Allerdings ist nur bei 15 Prozent ein schwellenloser Zugang zum Gebäude vorhanden.

Ein weiteres Ergebnis der Studie war, dass die fehlende Barrierefreiheit weniger am Wohnstatus „Eigentümer“ oder „Mieter“ liegt als eher an der Gebäudeart. So sind Geschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern häufiger barrierefrei, Einfamilienhäuser dagegen seltener.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

 

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