Zahl des Monats

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Dieser Beitrag wurde am 4. September 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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85 %

Wer hat Angst vor Einbrechern?

Wie sicher fühlen Sie sich in Ihrer Immobilie und wie hoch schätzen Sie das Risiko ein, Opfer eines Einbruchs zu werden? Haben Sie schon oft überlegt, ob Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung besser schützen sollten? Unsere Zahl des Monats könnte Sie beruhigen oder alarmieren – je nachdem, ob Sie selbst schon betroffen waren oder von vielen Einbrüchen in Ihrer Nachbarschaft gehört haben: 85 Prozent der Deutschen haben noch nie einen Einbruch erlebt.

Diese Zahl ergab sich bei einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, an der insgesamt 2047 Menschen teilgenommen haben. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass bei 15 Prozent der Befragten schon einmal eingebrochen wurde, also etwa bei jedem siebten Haushalt.

Das Risiko ist damit statistisch gesehen nicht extrem hoch, aber doch hoch genug, um viele Haus- oder Wohnungsbesitzer zur Installation möglichst effektiver Schutzvorrichtungen zu veranlassen. Rund ein Viertel der Studienteilnehmer setzt dabei unter anderem auf Bewegungsmelder beziehungsweise auf eine automatische Beleuchtung, durch die Einbrecher abgeschreckt werden sollen. Weiter gaben die Befragten an, zusätzliche Verstärkungen an der Haustür (21 Prozent) oder Schlösser an Fenstern (20 Prozent) und Balkontüren (19 Prozent) installiert zu haben. Jeder dritte Deutsche (33 Prozent) hat hingegen keinen zusätzlichen Einbruchschutz. Dass viele Menschen einen Hund auch beim Thema Einbruch als ihren besten Beschützer empfinden, kam in der Umfrage aber offenbar nicht zur Sprache.

Ferner lassen die erhobenen Daten erkennen, dass Personen, die bereits Opfer eines Einbruchs geworden sind, häufiger auf mindestens eine zusätzliche Schutzmaßnahme zurückgreifen als jene, die bisher verschont blieben.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

 

Foto: © graphixmania/Depositphotos.com

 

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