Je älter man wird, umso schwerer fällt es einem oft, mit den täglichen Dingen umzugehen. Körperliche Einschränkungen und Krankheiten können einfache Besorgungen zum Problem und das tägliche Leben zu einer Herausforderung werden lassen. Für solche Lebensumstände bietet das betreute Wohnen eine große Erleichterung und lässt Senioren gleichwohl mehr Freiheiten als das Leben in einem Pflegeheim.
Beim betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen Wohnung, die speziell auf die Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen ausgerichtet ist. Solche Wohnungen liegen oft in speziellen Wohngegenden und Wohnhäusern. Die Vorteile eines selbstbestimmten Lebens in einer eigenen Wohnung werden beim betreuten Wohnen mit den Vorteilen einer Pflegeeinrichtung kombiniert. Denn die Bewohner einer solchen Wohnung können Verpflegung und Betreuung in Anspruch nehmen, die den Versorgungsleistungen einer professionellen Pflegeeinrichtung gleichzusetzen sind. Ist die Unterkunft ausreichend ausgestattet, können auch Personen mit einem Pflegegrad das betreute Wohnen in Anspruch nehmen. Letztendlich entscheiden die Gegebenheiten, inwieweit eine umfassende Pflege durchführbar und ob für intensiv Pflegebedürftige ein betreutes Wohnen sinnvoll ist.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Kaufen? Mieten? Zusatzleistungen? Es gibt einige Kriterien, die die Kosten des betreuten Wohnens beeinflussen. Bei den Mieten liegt das Preisniveau aber im Allgemeinen über dem regional üblichen Mietpreis. Im Normalfall können Sie sich an der ortsüblichen Kaltmiete plus Nebenkosten orientieren, die um einen zusätzlichen Pauschalbetrag von circa 10 bis 20 Prozent der monatlichen Kaltmiete erhöht wird. Dieser Preisaufschlag fällt für haustechnische Grundleistungen wie beispielsweise den Hausnotruf oder den Hausmeisterdienst an. Nur mit der Miete ist es jedoch nicht getan. Es kommt noch eine Betreuungspauschale hinzu, durch die grundlegende Betreuungsleistungen abgedeckt werden. Diese Grundbetreuung kann um individuell wählbare Zusatzleistungen ergänzt werden.
Betreuungspauschale mit Pflegegeld verrechnen
Normalerweise müssen die gesamten Kosten des betreuten Wohnens selbst getragen werden. Sofern Sie eine finanzielle Unterstützung aufgrund eines Pflegegrades erhalten, kann diese aber teilweise auf die Kosten der Betreuungspauschale des betreuten Wohnens angerechnet beziehungsweise mit dem Pflegegeld verrechnet werden.
Das betreute Wohnen erleichtert das Leben im Alter durch die Integration von haustechnischem Service, durch ein eingebautes Notrufsystem und durch diverse Betreuungs- und Pflegeangebote. Gleichzeitig ermöglicht es ein selbstbestimmtes Leben und bietet die Möglichkeit einer freien, unabhängigen Tagesgestaltung in einer eigenen Wohnung.
Sie denken darüber nach in eine Einrichtung für betreutes Wohnen zu ziehen und wissen nicht, was Sie mit Ihrer Immobilie machen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Nicht fündig geworden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen
https://de.statista.com/themen/785/pflege-in-deutschland/
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegegeld
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Foto: © pressmaster/Depositphotos.com