Was ist zu bedenken, wenn man als unverheiratetes Paar eine Immobilie kaufen möchte?

blog author

Zu dem künftigen Familienglück zählt für viele auch die eigene Immobilie. Wenn man als unverheiratetes Paar mit diesem Gedanken spielt, gibt es einige Besonderheiten, die berücksichtigt werden sollten. Wie verhält es sich mit der Immobilie, wenn es zu einer Trennung kommen sollte oder einer der Partner stirbt? Inwieweit ist der andere in diesem Fall abgesichert?

Was häufig nicht bedacht wird: Bei unverheirateten Paaren ist der Partner nicht erbberichtigt, wenn der andere stirbt. In diesem Fall wird ein Teil oder auch die gesamte Immobilie entsprechend der gesetzlichen Erbfolge vererbt. Es sollten also Vorkehrungen getroffen werden, damit beide in einem solchen Fall abgesichert sind.

Grundbucheintrag

Als Eigentümer einer Immobilie gilt nur, wer im Grundbuch steht. Dabei ist es unerheblich, wer wie viel für die Immobilie gezahlt hat. Sollte nur einer im Grundbuch stehen, besitzt der jeweils andere Partner ohne einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag keinerlei Eigentumsrechte. Wenn beide im Grundbuch stehen, geht eine Hälfte an den verbliebenen Partner, die andere entsprechend der gesetzlichen Erbfolge an die Erben.

Wenn das Zuhause nicht passt, wird es passend gemacht.

Egal ob größer oder kleiner - wir helfen Ihnen, ein Zuhause zu finden, das zu Ihnen passt.

 

Partnerschaftsvertrag

Gibt es besondere Einzelheiten, die genau festgehalten werden sollen, ist der Abschluss eines Partnervertrages sehr sinnvoll. Mit einem Partnerschaftsvertrag stehen beide Partner anteilig als Eigentümer im Grundbuch. Darin kann zum Beispiel stehen, wer wie viel Eigenkapital für den Immobilienkauf zugesteuert hat oder wer in welcher Höhe die Tilgung abzahlt.

Wer bleibt im Trennungsfall in der Immobilie, was passiert, wenn einer die Raten nicht mehr zahlen kann? Solche Details sollten zum Beispiel in dem Partnerschaftsvertrag festgehalten werden. Hierbei ist anzuraten, sich für die Immobilienfragen von einem Immobilienprofi als auch  einem Rechtsexperten beraten zu lassen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Es besteht auch die Möglichkeit für unverheiratete Paare, bei einem Immobilienkauf eine GbR zu gründen. Für den Immobilienkauf haben unverheiratete Paare auch die Möglichkeit, eine GbR zu gründen. Im Grundbuch steht dann die GbR als Eigentümer. Somit gehören dann Anteile am Vermögen der Gesellschaft, also der Immobilie, den Gesellschaftern. Auch hierfür wird ein Vertrag, der sogenannte Gesellschaftsvertrag, aufgesetzt. In ihm werden die Einzelheiten geregelt, beispielsweise wer welche Anteile am Gesellschaftsvermögen besitzt oder was im Falle einer Trennung geschieht.

Bei der Gründung einer GbR sollte genau Buch über die geleisteten Beiträge geführt werden. Um späteren Streit zu vermeiden, ist dies ist auch beim Partnerschaftsvertrag ein guter Rat.

Vom Profi beraten lassen

In jedem Fall sollten sich unverheiratete Paare von einem Rechtsexperten für die Vertragsdetails beraten lassen. Hinsichtlich aller Fragen zur Immobilie sollten sie einen lokalen Immobilienexperten zu Rate ziehen. Was die Finanzierung angeht, kann ein erfahrener Finanzierungsexperte helfen.

Suchen Sie Unterstützung beim Immobilienerwerb? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

 

Foto: © Syda_Productions/Depositphotos.com

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

WIR SIND BBI

Stefan Brandt

Geschäftsführender
Gesellschafter

04106 / 640 43 0

Britta Brandt

Human Resources
Team-Assistenz

04106 / 640 43 0

Mona Auge

Immobilienberatung
Vermietung und Verkauf

04106 / 640 43 0

Tatjana Grandel

Immobilienberatung
Vermietung und Verkauf

04106 / 640 43 0

Katja Bode

Immobilienberatung
Vermietung und Verkauf

04106 / 640 43 0

Nina Trennt

Unternehmenskommunikation
Social Media

04106 / 640 43 0