Heizungsförderung – was ist neu in 2024?

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Es gibt gute Nachrichten für Immobilienbesitzer, denn die Bundesregierung hat sich auf eine Heizungsförderung für den Austausch geeinigt. Hinsichtlich der staatlichen Förderung bei einem Umstieg auf eine klimafreundliche Heizungsanlage bedeutet das eine bessere Planungssicherheit für Eigentümer. 

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„Lage, Lage, Lage“ ist nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium, denn bei schlechter Energieeffizienz müssen selbst Immobilien in bester Lage Preisabschläge hinnehmen, um einen Käufer zu finden. Die Energieeffizienz ist inzwischen fast gleichberechtigt neben die Lage getreten, denn Immobilienkäufer müssen innerhalb von zwei Jahren die gekaufte Immobilie energetisch sanieren.

Um keine Abschläge bei dem Preis hinnehmen zu müssen, kann es für den Immobilienverkäufer sinnvoll sein, vor dem Verkauf energetisch zu sanieren. Beispielsweise bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es staatliche Förderungen für die energetische Sanierung. Der Austausch der Heizung wird ebenso gefördert. Lassen Sie sich sowohl von einem unabhängigen Energieexperten als auch einem Immobilienexperten beraten. Während der eine Ihnen sagen kann, welche Maßnahmen wirklich nötig und sinnvoll sind, kann Ihnen der andere sagen, wie sich die Maßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken.

Was beinhaltet die Förderung?

Der Heizungstausch kann seit dem 29. Dezember 2023 beauftragt werden. Die Förderung kann rückwirkend ab Ende Februar 2024 von den Eigentümern bei der KfW beantragt werden. Das GEG sieht eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden vor. Dazu gehören Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen.

Darüber hinaus gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Diesen erhalten Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Zusätzlich wird ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung gewährt. Ab 2029 soll dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent reduziert werden, bis er 2037 entfällt.

Eine Kombination dieser Boni ist möglich, jedoch nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die höchstmögliche Fördersumme für den Austausch einer Heizung beträgt 30.000 Euro. Dies gilt für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohnungseinheit in einem Mehrfamilienhaus. Hierbei liegt der Höchstbetrag bei 21.000 Euro.

Es besteht kein Sanierungszwang

Abschließend soll gesagt sein, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch die Heizungsförderung regelt, keinen Sanierungszwang vorsieht. Niemand wird gezwungen, seine Heizung zu tauschen, es sei denn, sie ist irreparabel oder älter als 30 Jahre und der Schornsteinfeger sagt, dass sie ausgewechselt werden muss.

Möchten Sie wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

  

Foto: © olgaguiskaja@gmail.com/Depositphotos.com

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