Wie ermittle ich den Preis meiner Immobilie?

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Dieser Beitrag wurde am 25. Oktober 2019 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Im Scheidungsfall kommt oft die Frage auf, was mit der gemeinsam gekauften Immobilie passieren soll. Im Falle eines Verkaufs muss der Preis genau bestimmt werden. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie wert ist, kann das über die verschiedenen Verfahren berechnet werden. Jedes Verfahren hat dabei seine Anwendungszwecke, für die sie verwendet werden. Ein Experte kann Ihnen dabei helfen, das richtige Verfahren zu finden und den passenden Angebotspreis zu berechnen.

Bei der Bewertung einer Immobilie gibt es unterschiedliche Verfahren. Die Verfahren sind durch den Gesetzgeber vorgegeben. Im Paragraf 8 der Immobilienwertermittlungsverordnung sind das Vergleichswertverfahren, das Verfahren zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Diesen Verfahren liegen unterschiedliche Rechnungen zugrunde.

Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert durch entsprechende Vergleiche. Es bietet sich daher vor allem für Eigentumswohnungen, Teileigentum und Familienhäuser an. Dabei wird der Kaufpreis vergleichbarer Immobilien als Grundlage genommen. Entscheidend sind dabei Faktoren wie das Baujahr, die Adresse, die Wohnfläche sowie ein vorhandener Garten/Balkon und ein Garagenstellplatz. Ebenso sind Faktoren wie die Bauweise, die Größe, die Restnutzungsdauer und der bauliche und energetische Zustand des Gebäudes wichtig.

Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird dagegen bei Immobilien genutzt, die einen Ertrag abwerfen. Darunter fallen Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte und Geschäftsgrundstücke. Der Wert der Immobilie errechnet sich aus dem Bodenwert und den zu erwartenden Einnahmen. Dabei wird nicht die tatsächliche Miete veranschlagt, sondern die marktübliche. Eine leere Mietwohnung mindert daher nicht den Preis. Die Bewirtschaftungskosten der Immobilie sind von den zu erwartenden Einnahmen abzuziehen. Der Bodenwert errechnet sich aus dem durch einen Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwert pro Quadratmeter. Der Bodenwert wird außerdem noch mit dem Liegenschaftszinssatz verzinst. Dabei wird der marktübliche Wert zugrunde gelegt. Ein weiterer Wert sind sonstige Umstände, die den Wert beeinflussen können. Dringende Sanierungsarbeiten, die noch nicht vorgenommen wurden, können den Wert der Immobilie mindern.

Das Sachwertverfahren

Ein weiteres Verfahren ist das Sachwertverfahren. Auch beim Sachwertverfahren wird der Bodenwert bestimmt und mit dem Wert des Gebäudes zusammengerechnet. Der Wert des Gebäudes wird mit den Regelherstellungskosten sowie der Grundfläche berechnet. Die Herstellungskosten gliedern sich dabei in verschiedene Stufen, sodass auch die Qualität der verbauten Materialien berücksichtigt wird. Von diesen Kosten wird die sogenannte Altersminderung abgezogen. Die vom Gesetzgeber festgelegte Nutzungsdauer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern beträgt in der Regel 80 Jahre. Das führt dazu, dass mit jedem Jahr 1,25 Prozent vom Wert abgezogen werden müssen. Der nun errechnete Gebäudesachwert wird mit dem Bodenwert addiert und mit dem Marktanpassungsfaktor multipliziert. Der Marktanpassungsfaktor legt die örtlichen Gegebenheiten der Immobilie zugrunde. So ist einem Haus in einer strukturstarken Gegend ein höherer Wert als einem baugleichen Haus in einer strukturschwachen Region zuzuschreiben. Dabei wird berücksichtigt, ob die Häuser in dem Quartier, in dem das zu verkaufende Haus steht, zu dem errechneten vorläufigen Sachwert verkauft werden.

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

Foto: © David McBee/pexels.com

 

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