Was soll mit der gemeinsam geerbten Immobilien geschehen? Das ist bei Erbengemeinschaften oft unklar und kann häufig zu Streit führen. In unserem folgenden Interview lesen Sie dazu eine typische Kunden-Erfahrung. Die Namen sind aus Datenschutzgründen geändert.
Anfangs konnte sich Christoph Rehder nicht mit seinen Geschwistern einigen, wie sie mit der gemeinsamen Erbimmobilie umgehen wollen. Sein Bruder Hendrik wollte verkaufen, seine Schwester Melanie verkaufen. Es schien unvermeidlich, dass es zu einem Streit kommen würde. Christoph Rehder erzählt im Interview, wie die Zwangsversteigerung, was der schlimmste Fall gewesen wäre, vermieden werden konnte.
Wo lag die grösste Herausforderung bei Ihrer Erbimmobilie, Herr Rehder?
Uns zu einigen, war für meine Geschwister und mich die größte Hürde. Meine Schwester Melanie war der Meinung, ganz genau zu wissen, was die Immobilie wert wäre und wollte die Immobilie so schnell wie möglich verkaufen und alles über die Bühne bringen. Mein Bruder Hendrik wäre gern eingezogen.
Melanie wollte nicht für eine Immobilie zahlen, in der bald ihr Bruder wohnt. Die laufenden Kosten mussten ja schließlich von uns getragen werden. Hendrik dagegen war sich sicher, dass die Immobilie viel günstiger sei, als seine Schwester sagt. Eine Zwangsversteigerung zu beantragen schien für Melanie unumgänglich.
Wie sind Sie dann weiter vorgegangen um das Problem zu lösen?
Nachdem ich mich schlau gemacht habe, erfuhr ich, dass eine Zwangsversteigerung oft mit finanziellen Einbußen einhergehen kann. Das wollte Melanie dann natürlich auch nicht. Um eine fundierte Grundlage zu bekommen, war mein Vorschlag, die geerbte Immobilie von einem ansässigen Immobilienprofi bewerten zu lassen. Nachdem ich dann im Internet nach „Immobilienbewertung“ in unserer Region gesucht habe, fand ich die Webseite eines Maklers, der Immobilienbewertungen kostenfrei durchführt. Dieser sollte uns nun sagen, wie wir weiter verfahren sollten.
Wie fiel die Wertermittlung aus?
Zunächst hat der Makler die Immobilie besichtigt, alle Besonderheiten berücksichtigt und auch die nötigen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis war, dass keiner von beiden Recht hatte. Die Immobilie war weniger wert als Melanie dachte, aber mehr als Hendrik meinte.
Der Immobilienprofi konnte uns detailliert, professionell und nachvollziehbar zeigen, wie sich der Wert der Immobilie zusammensetzt. Das hat am Ende auch meine Geschwister überzeugt – und meine Schwester lässt sich immer nur schwer überzeugen.
Welche Entscheidung wurde am Ende getroffen?
Der Makler hat uns zuerst ausführlich erklärt, welche Möglichkeiten wir bei der Immobilie überhaupt haben. Dabei wurde klar, dass Melanie und mich auszuzahlen, Hendriks Budget doch übersteigt – obwohl der Makler ihn auch zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten beraten beziehungsweise einen unabhängigen Finanzierungsexperten vermitteln konnte.
Zu guter Letzt musste sich Hendrik mit dem Verkauf arrangieren. Das fiel ihm natürlich nicht leicht, obwohl der Makler sehr sensibel mit der Situation umgegangen ist. Man merkte deutlich, dass der Immobilienprofi häufiger mit solchen Fällen zu tun hat. Am Ende war Hendrik auch mit dem Erlös zufrieden. Und der Makler konnte sogar eine zu seinem Budget passende Immobilie finden. Denn durch den Verkauf unserer Erbimmobilie hatte er einen größeren Eigenkapitalanteil, was ihm bei der Finanzierung natürlich sehr geholfen hat.
Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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