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Wer einen Neubau vom Bauträger kauft, profitiert häufig davon, dass Grundstück, Planung und Bauausführung aus einer Hand kommen. Gerade bei noch nicht fertiggestellten Immobilien sollten Käufer den Kaufvertrag jedoch besonders sorgfältig prüfen. Denn er regelt nicht nur den Eigentumsübergang, sondern auch den Leistungsumfang, den Zahlungsplan, den Fertigstellungstermin und die Abnahme. Wer vor der Unterschrift die wichtigsten Vertragsbestandteile kennt, kann spätere Konflikte und unerwartete Kosten vermeiden.
Welche Regelungen der Kaufvertrag enthalten sollte
Der notarielle Bauträgervertrag bildet die rechtliche Grundlage für den gesamten Immobilienkauf. Er sollte das Grundstück beziehungsweise den Miteigentumsanteil, die geschuldete Bauleistung, den vereinbarten Fertigstellungstermin sowie die Folgen möglicher Bauverzögerungen eindeutig festlegen. Ebenso wichtig ist eine detaillierte Baubeschreibung. Materialien, Ausstattungsstandard, Wohnfläche, energetische Eigenschaften, Außenanlagen, Stellplätze und vereinbarte Sonderwünsche sollten nicht nur in Verkaufsprospekten, sondern verbindlich im Kaufvertrag beziehungsweise dessen Anlagen festgehalten sein.
Käufer sollten außerdem prüfen, welche Baupläne, Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Genehmigungen Bestandteil des Vertrags sind. Mündliche Zusagen des Vertriebs lassen sich später nur schwer nachweisen. Änderungen während der Bauphase sollten deshalb immer schriftlich vereinbart werden – einschließlich möglicher Mehrkosten und Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin.
Zahlungsplan: Wann der Bauträger Geld verlangen darf
Bei einem Bauträgervertrag wird der Kaufpreis in der Regel nicht auf einmal gezahlt. Nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) darf der Bauträger Zahlungen grundsätzlich erst verlangen, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem ein wirksamer Vertrag, die Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie die gesicherte Freistellung von nicht übernommenen Grundpfandrechten. Anschließend richten sich die einzelnen Raten nach dem tatsächlichen Baufortschritt und werden in gesetzlich vorgegebenen Teilbeträgen fällig.
Vor jeder Zahlung sollten Käufer prüfen, ob der abgerechnete Bauabschnitt tatsächlich erreicht wurde. Im Zweifel kann ein unabhängiger Bausachverständiger den Baufortschritt beurteilen. Auch zusätzliche Vergütungen für Sonderwünsche sollten eindeutig vereinbart sein und nicht vorzeitig verlangt werden.
Abnahme und Gewährleistung: Rechte als Käufer sichern
Die Abnahme ist ein wichtiger Meilenstein beim Erwerb eines Neubaus. Mit ihr bestätigt der Käufer grundsätzlich, dass die Bauleistung vertragsgemäß erbracht wurde. Gleichzeitig beginnt bei Bauwerken regelmäßig die fünfjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Umso wichtiger ist es, die Immobilie vor der Abnahme sorgfältig zu prüfen.
Festgestellte Mängel sollten mit einer genauen Beschreibung, einer angemessenen Frist zur Beseitigung und möglichst auch mit Fotos in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. Erhebliche Mängel können dazu führen, dass die Abnahme zunächst verweigert werden darf. Bei kleineren Beanstandungen sollten Käufer sich ihre Rechte ausdrücklich vorbehalten und die Schlusszahlung nicht vorschnell leisten. Die Begleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen kann helfen, Mängel frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu dokumentieren.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT
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